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Gesetz und Versprechen
Gesetz
Schon in den Anfängen der Pfadibewegung formulierte deren Gründer Baden-Powell ein Pfadigesetz, welches den Jugendlichen seine Ideale vor Augen führen sollte. Auf Baden-Powells Entwurf aufbauend haben verschiedene Pfadiverbände eigene Formulierungen entwickelt, die sich inhaltlich meist geringfügig unterscheiden und dem Zeitgeist ein wenig angepasst wurden. Ein solches Gesetz ist nicht als strenges Reglement zu verstehen. Vielmehr soll es den Mitgliedern der Pfadibewegung einen Leitfaden geben, an welchem sie sich im Rahmen ihrer Entwicklung orientieren können. Wenn die Pfadfinderinnen und Pfadfinder sich nicht an ihr Gesetz halten, werden sie deswegen nicht bestraft.
Das Gesetz der Pfadibewegung Schweiz besteht aus folgenden acht Punkten:
Wir Pfadi wollen...
- offen und ehrlich sein
- Freude suchen und weitergeben
- unsere Hilfe anbieten
- uns entscheiden und Verantwortung tragen
- andere verstehen und achten
- miteinander teilen
- Sorge tragen zur Natur und allem Leben
- Schwierigkeiten mit Zuversicht begegnen
Versprechen
Auch das Pfadiversprechen ist ein Tradition und steht in engem Zusammenhang mit dem Pfadigesetz. Das Ablegen des Versprechens ist freiwillig, die Pfadis bekräftigen damit die Absicht, die wesentlichen Punkte des Pfadigedankens auch im eigenen Alltag umzusetzen und bestätigen ihre Zugehörigkeit zur Pfadibewegung. Der Wortlaut des Pfadiversprechens hat sich im Laufe der Zeit stetig verändert. So betonen die neueren Texte, dass die Pfadis das Versprechens freiwillig ablegen sollen und selbst dafür verantwortlich sind ihr Versprechen einzuhalten.
In der Pfadibewegung Schweiz wird heute der folgende Text zum Versprechen verwendet:
Ich verspreche, mein möglichstes zu tun, um
- mich immer von neuem mit dem Pfadigesetz auseinander zusetzen
- nach Sinn und Ziel meines Lebens zu suchen
- mich in jeder Gemeinschaft einzusetzen, in der ich lebe
Natürlich kann auch ein eigener Versprechenstext erstellt werden. Dieser hier dient nur als Vorlage oder Grundgerüst!